Muslimische Frauen :Vorreiter der Frauenbewegung /Teil2

Veröffentlicht: 6. Oktober 2010 in Ahlus Sunnah wal Jamaah, Angst vor dem Islam ?, Frauen im Islam
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IZ-Serie: „Weibliche Persönlichkeiten aus der muslimischen Geschichte“ – Von Aisha Bewley

Muslimische frau

Bevor wir zu einer detaillierteren Analyse der Art und Weise der Wissensübermittlung kommen, sollen einige weitere herausragende weibliche Gelehrte aufgeführt werden, um die Tatsache zu illustrieren, dass die Rolle der Frauen in der Überlieferung des Wissens sich die Jahrhunderte hindurch fortsetzte. Generell kann gesagt werden, dass es in der muslimischen Welt des frühen Mittelalters keinerlei Hindernisse oder Verbote für Frauen gab, Studien nachzugehen – im Gegenteil, der Islam ermutigte sie dazu. In Folge dessen gelangten viele Frauen als Gelehrte, Schriftstellerinnen, Dichterinnen, Ärztinnen und Lehrerinnen zu eigener Berühmtheit.

Muslimisches Mädchen
Frauen als große Hadithgelehrte Nafisa bint Al-Hasan (gest. 208/824) war Nachfahrin von ‘Ali ibn Abi Talib und eine solche Autorität im Bereich des Hadith, der Überlieferungen vom Propheten und seiner Gefährten, dass selbst Imam Asch-Schafi’i im Kreis ihrer Schüler in Al-Fustat saß, als er sich bereits auf der Höhe seiner Berühmtheit in Ägypten befand. In seinem Testament bestand er darauf, dass seine Bahre auf dem Weg zum Friedhof an ihrem Haus halt machen sollte.

Karima bint Ahmad Al-Marwazijja starb in der Mitte des fünften/elften Jahrhunderts im Alter von etwa 100 Jahren in Mekka. Sie war die führende Autorität für den Text des Sahih Al-Bukhari, aufgrund der Vorzüglichkeit ihrer Quellen.

Schuhda bint Abi Nasr Ahmad Al-Ibari (gest. 574/1178) wurde als eine der besten Gelehrten ihrer Zeit angesehen. Sie war bekannt als „Al-Katiba“ (die Schreiberin) und „Fakhr An-Nisa’“ (Ruhm der Frauen). Sie lehrte den Sahih Al-Bukhari und andere Werke einer großen Zahl von Studenten und hielt öffentliche Vorlesungen über verschiedene Themen in einer der Hauptmoscheen Bagdads. Zainab bint Asch-Scha’ri (gest. 615/1218) traf eine Reihe von namhaften Gelehrten und erhielt Idschasas (Lehrerlaubnisse) von ihnen. Auch der berühmte Ibn Khallikan bekam eine Idschasa von ihr.

‘A’ischa bint Muhammad ibn ‘Abdu’l-Hadi hatte in der Überlieferung von Ahadith eine Position inne, die von vielen Männern nicht erreicht wurde. Geboren in Damaskus im frühen 8./14. Jahrhundert, wurde sie bereits im Alter von vier Jahren zu Abu’l-’Abbas Ahmad ibn Al-Hadschar, einem angesehenen Muhaddith (Hadith-Gelehrten), gebracht. Sie lernte zwei kleinere Sammelwerke von ihm auswendig. Dann studierte sie die Sahih-Sammlung von Muslim mit ‘Abdullah ibn Hasan und anderen, sowie die Sira von Ibn Hischam. Sie sammelte Idschasas von Gelehrten in Aleppo, Hama, Nablus und Hebron, und wurde zu jemandem, den die reisenden Gelehrten aufzusuchen pflegten. Sie war unter den Lehrern von Ibn Hadschar Al-Asqalani, der den berühmtesten Kommentar zum Sahih Al-Bukhari verfasste. Der Historiker Ibn Al-’Imad nannte sie die „Muhadditha von Damaskus“ und sagte, dass sie im Bereich der Hadith-Überlieferung die Zuverlässigste und Vertrauenswürdigste unter den Leuten ihrer Zeit war.

Auch andere Frauen erlangten ausgezeichnete Positionen in der Überlieferung von Ahadith, wie Khadidscha bint Ibrahim ibn Ishaq Ad-Dimasch-qijja, die im Jahre 803/1400-01 verstarb. Als sie starb, war sie für den berühmten Gelehrten Al-Qasim ibn ‘Asakir die einzige Autorität. Weitere Beispiele sind Mariam bint Ahmad (gest. 805/1402-03) und Fatima bint Khalil (gest. 838/1434), die beide über Maschiakas verfügten (Listen von denen, aufgrund deren Autorität sie Hadith überlieferten). Fatima war eine von den Lehrern des Ibn Hadschar Al-Asqalani. Wir sehen also, dass diese Frauen aktiv an der lebendigen Überlieferung des Wissens teilnahmen. Umm Hani Mariam (778-871/1376-1466) wurde von ihrem Großvater zu den Vorlesungen von mindestens neun Lehrern in Mekka und Kairo mitgenommen, und sie erhielt Idschasas von zwölf anderen. Sie lernte des Qur’an auswendig und studierte die meisten der „Sechs Bücher“ des Hadith, insbesondere Al-Bukhari, sowie ein zusammengefasstes Werk des Fiqh. Jeder ihrer vier Söhne spezialisierte sich in einer der vier Schulen des islamischen Rechts (Fiqh). Ihr zweiter Ehemann war mit der Verwaltung des Waqf (Stiftung) ihres Großvaters beauftragt. Als er starb, erbte Umm Hani die Verwaltung der Stiftung. In dieser Stellung erwarb sie ein großes Vermögen. Als andere Mitglieder der Familie sowohl die Rechtsgültigkeit der Transaktion als auch ihre Kompetenz in Frage stellten, wurde Umm Hani von diesen Vorwürfen freigesprochen, was die Kompetenz von Frauen bezüglich der Verwaltung großen Waqf-Eigentums demonstriert.

Der bekannte Gelehrte Adh-Dhahabi hatte mindestens drei weibliche Lehrerinnen, und As-Safadi (gest. 764/1362) hatte Idschasas von wenigstens acht Frauen. Ibn Hadschar Al-Asqalani hatte 53 weibliche Lehrerinnen und erwähnte 12 Frauen, die Musnida (Überlieferer von Sammlungen prophetischer Traditionen) waren. Der große Schafi’i-Gelehrte As-Subki (gest. 771/1370) hatte 19 Frauen unter seinen 172 Lehrern. As-Sujuti (gest. 911/1505) führte 33 Frauen unter seinen 130 Quellen für Hadith auf.

Frauen im Bereich der Rechtswissenschaft Hadith war der Hauptbereich, in dem Frauen zu Prominenz in der Gelehrsamkeit gelangten. In diesem Bereich ist das akkurate Memorisieren das wesentliche Kriterium des Erfolgs. Im Fiqh hingegen drehte es sich um Munazara, das Disputieren von Rechtsfragen, was bedeutete, dass sich in diesem Wissensgebiet weniger Frauen beteiligten. Nichtsdestotrotz konnten Frauen auch als Muftis und Fuqaha (Rechtsgelehrte) tätig sein. Im Bagdad des vierten/zehnten Jahrhunderts finden wir zwei Frauen, die Fatwas gaben: Umm ‘Isa bint Ibrahim (gest 328/939) und Amat Al-Wahid (gest. 377/987), Tochter des Schafi’i-Richters Abu ‘Abdullah Al-Husain Al-Muhamili. Eine andere im Fiqh gelehrte Frau war Fatima von Samarqand, die im 6./12. Jahrhundert in Aleppo lebte. Sie korrigierte die rechtlichen Urteile ihres Ehemannes. Im 7./13. Jahrhundert waren vor allem zwei Frauen für ihr Rechtswissen bekannt: ‘Ain Asch-Schams bint Ahmad aus Isfahan (gest. 610/1213), die eine Faqiha war, und Umm Al-Baqa’ Khadidscha bint Al-Hasan (gest. 631/1243), die eine Zahida (Entsagende) war, die sich dem Gesetz widmete. Bei Ibn Hadschar werden lediglich zwei Frauen aufgrund ihres Verständnisses des Fiqh erwähnt: Umm Zainab Fatima bint Al-’Abbas (gest. 714/1314) in Bagdad, eine Sufi-Poetin und Predigerin, die über tiefgründiges Verständnis des islamischen Rechts verfügte, und Umm Al-’Izz Nudar bint Ahmad (702-730/1302-1329). Eine weitere weibliche Predigerin wurde von Ibn Taimijja für ihr Wissen im Fiqh gelobt. As-Sakhawi erwähnt einige hundert Frauen des Lernens. Wissen in Fiqh wird dabei in zwei Fällen erwähnt, darunter ‘A’ischa bint ‘Ali (761-840/1359-1436), auch bekannt unter den Namen Umm ‘Abdullah, Umm Al-Fadl und Sitt Al-’Ajisch, eine Hanbali-Gelehrte aus Kairo. Sie war im Besitz von Idschasas von einer Reihe von syrischen und ägyptischen Lehrern, las den Qur’an und studierte sowohl Schriftstellertum, Geschichte, Überlieferung und Dichtung als auch Fiqh. Unter ihren Studenten befanden sich Ibn Hadschar Al-’Asqalani und Al-Maqrizi. Die Quellen heben ihr Verständnis und ihre Intelligenz hervor. Fiqh bekannt. Eine von ihnen erhielt eine Idschasa, um als Faqih tätig zu sein. Die Sufi-Schaikha von Damaskus, ‘A’ischa Al-Ba’unijja bint Yusuf (gest. 922/1516), Autorin einiger Bücher über Tasawwuf, kam nach Kairo, wo sie Gutachten zu Rechtsfragen abgab und unterrichtete. Und Khadidscha bint Muhammad Al-Bailuni (gest. 930/1523) in Aleppo, die der Hanafi-Rechtsschule folgte, obwohl ihr Vater und ihre Brüder Schafi’is waren. Dies zeigt klar, dass ihr Wissen von außerhalb der Familie kam.

Noch im 12./18. Jahrhundert finden wir Zubaida bint As’ad (gest. 1194/1780), Schwester und Tochter von führenden Rechtsgelehrten des Osmanischen Reiches, die auch Dichterin in persischer und türkischer Sprache war.

Nur wenige Frauen waren im Bereich der Usul Al-Fiqh, der Rechtsmethodologie, und des Kalam (Wissenschaft vom Tauhid) tätig. Dennoch finden wir zumindest eine: Zainab At-Tukhijja (gest. 894/1388), die Tochter von ‘Ali ibn Muhammad Ad-Diruti Al-Mahalli. Sie lernte in jungen Jahren den Qur’an auswendig und wurde in den Büchern unterrichtet, die den Kern der Schafi’i-Rechtsschule sowie der Grammatik bildeten. Nachdem sie geheiratet hatte, fuhr sie mit dem Studium des Hadith fort, vor allem der Sammlungen von Al-Bukhari und Muslim.

Gelehrte Frauen in Nordafrika Die gelehrsamen Aktivitäten von Frauen waren aber nicht auf den Osten beschränkt, sondern auch im Westen weit verbreitet, etwa in Marokko und Mauretanien, und auch weiter südlich. In einem Buch von Dr. ‘Abdu’l-Hadi At-Tazi über die Qarawijjin-Moschee in Fes schreibt dieser: „Sie war Teil der Stiftung einer der exzellenten Damen von Fes (Fatima bint Muhammad Al-Fihri, Anm. d. Red.), die eine Vorrangstellung vor anderen gebildeten Damen hatte. Die marokkanische Geschichte kennt viele Namen von Frauen, die für ihre gelehrten Aktivitäten berühmt waren, wie Al-Amira Tamima, die Schwester von ‘Ali ibn Yusuf, die an einer Seite der Qarawijjin lebte; Khairana Al-Fasijja, die eine wichtige Rolle spielte bei der Verbreitung der Asch’ari-’Aqida unter den Frauen von Fes; und die Dichterin Sara bint Ahmad ibn ‘Uthman (750 n.H.). Es wurde gesagt, dass Ibn Salmun (741 n.H.) sich damit rühmte, eine Idschasa von ihr erhalten zu haben. Sie tauschte Dichtungen aus mit Ibn Raschid Al-Fihri. Weiterhin gab es den weiblichen Faqih und Mufti Umm Al-Banin Al-’Ubudijja und ihre Schwester, die Gelehrte Fatima, aus einer Familie, deren männliche und weibliche Mitglieder ebenso berühmt waren. Sie besuchten die Unterrichtssitzungen von Schaikh Al-’Abdusi (848 n.H.). Diese Frauen pflegten, ihre Studien in einer eigenen Sitzung fortzusetzen. Die Qarawijjin verfügte auch über Plätze, die es teilnehmenden Frauen ermöglichten, direkt den großen Schaikhs zuzuhören, neben deren männlichen Studenten.“

Die Al-Andalus-Moschee in Fes wurde von Mariam, der Schwester von Fatima, gegründet. Sie wurde später zu einem Teil der Qarawijjin-Moschee und zun einem Zentrum der Lehre. Zu Beginn des vierten Jahrhunderts nach der Hidschra unterrichtete dort Al-’Alijja, die Tochter von Schaikh At-Tajjib ibn Kiran, einen Kreis von Schülern, wobei sie sich hinter einem Sichtschutz befand. Sie unterrichtete verschiedene Fachbereiche. Frauen besuchten ihren Unterricht nach dem ‘Asr-Gebet, und Männer vor dem Dhuhr-Gebet.

Zu den weiblichen Gelehrten und Sufis in Südmarokko und Mauretanien gehören Fatima bint Muhammad Al-Hilalijja, Khadischa bint Imam Muhammad Al-’Atiq Asch-Schanqiti und Rabi’a bint Schaikh Muhammad Al-Hadrami, die Enkelin von Schaikh Ma’al-’Ainain Asch-Schanqiti (geb. 706/1307).

In Nigeria verfasste Mariam, die Tochter des berühmten Schaikh ‘Uthman dan Fodio, viele Gedichte in der Sprache Fulfulde, neben einem Kommentar zum Mukhtasar von Schaikh Khalil, einem Kompendium des Maliki-Fiqh. Ebenso berühmt für ihr Gelehrtentum war seine andere Tochter Asma’, die eine eigene Unterrichtsmethode entwickelte.

Natürlich finden wir Frauen auch in mehr „weltlichen“ Bereichen des Wissens. Ibn An-Nadim erwähnt einige weibliche Grammatiker. Der ‘abbassidische Dichter Abu Nuwas konnte die gesammelten Gedichte von fünfzig Dichterinnen rezitieren. Des weiteren existiert ein Buch über Medizin von einer indischen Frau, Rusa, sowie eines über Alchemie von einer Frau aus Ägypten. ‘Idschlijja bint Al-’Idschli war am Hofe von Saif Ad-Daula (333-357/944-967) mit der Erstellung von Astrolabien beauftragt. Und im Bereich der Kalligrafie war Thana’, eine Sklavin im Besitz des Hauslehrers eines der Söhne des ‘abbassidischen Kalifen Al-Mansur, eine der zwei Personen, die dieser aussandte, um von dem führenden Kalligrafen der Zeit, Ishaq ibn Hammad, ausgebildet zu werden. Es gibt höchstwahrscheinlich viele weitere Frauen in den verschiedensten Gebieten. Doch befassen wir uns hier in erster Linie mit dem Wissen vom Din.

Alle namhaften klassischen Gelehrten bestätigten, dass die Frau verpflichtet ist, nach Wissen vom Din zu streben, und wenn ihr Ehemann ihr dieses nicht vermitteln kann, so müsse sie es außerhalb des Haushalts suchen. Denn ihre religiösen Verpflichtungen, die ihnen von Allah und Seinem Gesandten ebenso wie den Mänenern auferlegt wurden, wiegen schwerer als ihre weltlichen, etwa die innerhalb des Haushalts beziehungsweise der Ehe.

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