Taqleed:
Islamische Rechtsgutachten(fatawaa) als beweiskräftige
und rationale Argumente gegen die Ghayr MuqallideenTeil 2
zusammengestellt von Talib al Muwahhid
für www.talmeez.wordpress.com
As Salamu alaykum wa rahmatullah wa barakatuhu,
Eine Bitte im Voraus eines Armen und Bescheidenen:
Bevor Ihr diesen Artikel lest, bitte rezitiert, wenn Ihr fertig seid mit diesem Artikel 1x Al Fatihah, 3 x Ikhlas und 7 xs Ayatul Kursi, schenkt dies dem Siegel der Propheten saws ,der Ummah Muhammad saws , bittet um Erleichterung für die Ummah, bittet um Erleuchtung und Rechtleitung für die Muslime und die Nichtmuslime .Falls Ihr die Zeit findet, rezitiert für den armen Autor dieses Artikel einmal die Sura Ya Seen :Möge Allahu ta´ala bewahren im Iman , Euch als Muslim leben lassen und sterben mit der Shahadah auf den Lippen.
Die Fraktion der Ghayr Muqallideen behauptet, seit ihr „Salafiyya-Shaykh“ Bin Baaz in der Majalli as Sa´udiyya verlautbaren liess, dass man nicht mehr der hanbalitischen Rechtsschule (madhab al hanbaliyya) zu folgen brauche, sondern nur noch dem Buch Allahs und der Sunnah folge.
Es ist ein eindeutiger Beweis gegen die Ghayr Muqallideen Fraktion, dass diejenigen, welche einer der 4 Rechtsschulen der Sunnah folgen niemals an Selbstmordattentaten oder für fundamentalistische Ausfälle beteiligt waren noch dass sie die Ahlul Kitaab (Juden und Christen) beleidigt haben noch sie haben jemals das Eigentum geraubt noch haben sie deren Familien verflucht noch irgendwelche Schändlichkeiten gegenüber den nichtmuslimischen Familien noch haben sie Gräber zerstört, usw.
Auch sind die Behauptungen der Fraktion der Ghayr Muqallideen äußerst abenteuerlich und sehr merkwürdig :
Das Befolgen einer der vier Imame und seiner Rechtsschule ähnelt dem Befolgen und Nacheifern der Juden und der Christen,
Das Befolgen einer der vier Imame und seiner Rechtsschule ähnelt dem Befolgen der Hindus und der Buddhisten,
Das Befolgen einer der vier Imame und seiner Rechtsschule ähnelt dem Befolgen der Philosophen und ist somit eine ketzerische Neuerung,
Diese Behauptungen und falschen Anschuldigungen sind sehr extrem in ihrer Aussage und sehr weit hergeholt und besitzen keine rationale und beweiskräftige Aussagekraft, wogegen die Quellen der Biographien über die vier Imame und der islamischen Rechtswissenschaften deutlich mehr Aussagekraft und Beweiskraft besitzen.Denn die Behauptungen der Fraktion der Ghayr al Muqallideen gegen das Befolgen einer der 4 Rechtsschulen der Sunnah bedeutet nichts anderes als Gleichwertigkeit der Religionen, welches angeblich die wahrhaftige Anhängerschaft der Ahl as Sunnah betreiben würden.Auch wenn man dies zur Non -Taqleed Problematik seitens der Fraktion der Ghayr al Muqallideen hochstilisieren möchte, so muss wiederum klargestellt werden, dass jene wie ich selbst Verantwortung trage, ob ich dies selbst auch praktiziere.Wie gesagt, ich informiere nur über die Voraussetzungen der Ahl as Sunnah und widerlege nur einige Fehlinterpretationen, zu mehr fehlt mir das Wissen. Wie gesagt, ich bin nur ein Schüler des Wissens (talib al ilm), nicht ein autorisierter Gelehrter(faqih), auch würde ich dass niemals von mir behaupten können, aber die Behauptungen der Fraktion der Ghayr al Muqallideen sind so massiv verbreitet, dass man als Schüler des Wissens eingreifen muss und jene widerlegen muss.
Das ist das fundamentale Prinzip des Guten gebieten und das Schlechte verbieten.
Auch sollte man nicht glauben, was so vieles in so manchen Internetforen behauptet wird über mich und meinen Blog, denn die Leute des Neids(ahlul hasad) ertragen keine Medizin der Wahrheit!
Denn auch die Leute der Rafida kommen mit ihren falschen Behauptungen, dass sie der Jafariyya Rechtsschule folgen nicht weit, denn wer sich schon auf verfälschte Ahadith verlässt und eine verdorbene Aqidah hat und sich offen zur Abspaltung von der Ahl as Sunnah aufruft, der sagt nichts anderes als er damit die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Richtung und Rechtsschule in Frage stellt.
Hier einige authentische Aussagen welche die Behauptungen und falschen Anschuldigungen der Ghayr Muqallideen widerlegen:
1. Im Buch Allahs heisst es eindeutig
ie einzige Religion , welche von Allah angenommen wird, ist der Islam,(Quran)
2. Imam ar Rabbani Ahmad al Sirhindi rahmatullah alayh sagte:Derjenige, der zwei (oder mehrere) Religionen als wahr anerkennt, gehört zu den Leuten des Götzendienstes, Maktubat,
3. Im Umdat as Salik, auf der Seite 846, von Shaykh Ahmad Ibn Naqib al-Misri rahmatullah alayh , übersetzt von Shaykh Nuh Ha Mîm Keller rahmatullah alayh, erschienen unter dem englischen Buchtitel ‘The Reliance Of The Traveller’, 1997, Amana Publications, ist eindeutig nachzulesen, dass es gemäß der Ahl as Sunnah haraam(verboten) ist von der Gleichwertigkeit der Religionen und deren Vergleichbarkeit zu sprechen, was nichts anderes bedeutet, dass dies Unglaube(kufr)ist,wer dies behauptet,
4. Imam ar Rabbani Ahmad al Sirhindi rahmatullah alayh sagte: Die Leute der Sunnah haben die islamischen Glaubenslehre aus dem Buch Allahs und der Sunnah entnommen, Maktubat,
5. Imam ad Dhahabi rahmatullah alayhwrites: “Logik, Debatten, und Weisheit waren es nicht , welches die (tugendhaften) Vorgänger (salaf as saliheen)erworben haben, bei Allah, als die Gebiete des Lernens besetzt wurden durch die Gefährten(sahabaa al kiraam) und den den Nachfolgern (tabi’een); Imam Awza’i, (Sufyan at)Thawri, (Imam)Malik, und (Imam)Abu Hanifa (raa). Ihre Bereiche des Studiums waren der Qur’an und Ahadith.” überliefert in Tadhkirat al-huffaz, Seite 192
6. Als die (traurigen) Nachrichten des Todes von Imam Abu Hanifahs rahmatullah alayh Imam Shu’ba(al Hayyat rahmatullah alayh, welcher ein Student von Imam al Azaam Abu Hanifah rahmatullah alayh war und auch viele Weisheiten des Ahlul Bayt überlieferte, Anm. d. v. Ü.)erreichten, sagte er : “Inna lillahi wa inna ilayhi raji’un: Wahrlich, von Allah sind wir erschaffen worden und zu Ihm kehren wir zurück.” Dann sagte er , “Das Licht der Heiligen Wissenschaft(gemeint ist die islamische Rechtslehre) hat sich aus Kufa entfernt. Sie (gemeint sind die gewöhnlichen Muslimen und die Weggefährten Abu Hanifahs )werden keinen wie ihn wieder finden” , überliefert in al-Khayrat al-Hisan, Seite 71
Die Wenigsten sind sich dessen bewusst, was die vier Imame für die Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah getan haben und viele Meisterwerke von ihnen geschrieben worden sind, um die Gemeinde der Muslime vor ketzerischen Neuerungen, Irreführungen, falschen Handlungen und Sektierer zu bewahren. Es ist in unserer Zeit mehr als bedrückend, wenn man erlebt, dass genau jene konvertierte und auch zum Teil geborene, aber praktizierende Muslimen nicht als “vollwertige Muslime“ angenommen werden, wenn sie sich mit der klassischen Gelehrsamkeit auseinandersetzen und dabei als „Fundamentalisten“ tituliert werden, hier wird eindeutig und zweifelsfrei die Realität ins Absurde verdreht.
Es sollte uns nachdenklich stimmen, wenn einige Gelehrte der Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah immer wieder die sunnitischen Muslime dazu ermahnten, sich davor zu hüten sich als „rechtgeleiteter als die Konvertiten“ anzusehen, denn es ist ein Zeichen von Selbstgefälligkeit und Selbstgerechtigkeit, welches die Entfernung von Allahs Wohlgefallen zur Folge hat. Denn einzig und allein die Gottesfurcht (taqwa) ist es, welches jemanden vor Allahu ta´ala auszeichnet und nicht die Behauptung „der eigenen Illusion der Rechtleitung“, auch ist dies einer der großen Gefahren der subtilen Form der Heuchelei, welche leider besonders unter der Fraktion der Ghayr Muqallideen zu finden ist.Die Anhänger der Ghayr Muqallideen, welcher keiner der vier sunnitischen Rechtsschulen folgen, behaupten, dass es keine Beweisgrundlagen gäbe für die Notwendigkeit der Existenz der 4 Rechtsschulen der Sunnah und auch keiner der 4 Imame (A´immah al arba´a) in in den Ahadith zu finden wäre, so wäre deswegen auch die Rechtsschulen der Sunnah abzulehnen als eine „ketzerische Neuerung (bida´at as sa´iyya)“.Allahu ta´ala bewahre uns vor solch Erbärmlichkeit in der Ablehnung von den as Salaf as Saliheen(welches die gesegneten drei Generationen nach dem Tod des Propheten saws sind) Betrachtet man nun jene Behauptung der äußeren Form und Äußerung nach ihrer Beweiskraft und Grundlage etwas genauer, so könnte man denken, dass sie Recht haben könnten, aber ist dem so ? Gemäß dem Grundsatz der islamischen Hadithwissenschaften und der islamischen Rechtswissenschaften heisst es: Eine Behauptung, welche nicht durch einen Beweis begründet ist, bleibt eine Behauptung und ist kein Beweisgrund.
Die Behauptung seitens der Ghayr Muqallideen Fraktion muss gut tradiert sein, ist es nicht so, so bleibt an jenen die Anschuldigung der Unglaubwürdigkeit hängen, Allah bewahre uns davor und möge Er uns alle rechtleiten!Es gab und gibt in der gut tradierten islamischen Geschichte keinen einzigen Gelehrten und eine islamische Autorität, welche nicht den Taqleed praktiziert hat. Man könnte jetzt meinen, dass mein Anspruch und Ausspruch auch entsprechend des Grundsatzes der Ahl as Sunnah zu beurteilen ist, so ist derjenige im Recht und inscha Allah werde ich dies auch belegen.
Imam ad Dhahabi rahmatullah alayh überliefert, dass es zahlreiche islamische Autoritäten gegeben hat, welche Muqallideen(Befolgende einer islamischen Lehrautorität)waren, hier deren Auflistung:
Die Prophetengefährten radi Allahu anhuma ajma´in, auf welche die Überlieferungen der Ahadith zurückgehen,
Alqama ibn Qays rahmatullah alayh,
Masruq Ibn al Ajida rahmatullah alayh,
Abida al Salamani rahmatullah alayh,
Sa´id ibn al Musayyib rahmatullah alayh,
Abu Latha rah, besser bekannt als Jabir al Zayd al Azdi rahmatullah,
Sa´id Ibn Jubayr rahmatullah alayh,
Ubaydullah ibn Abdullah rahmatullah alayh,
Urwa Ibn al Zubayr rahmatullah alayh
al Qasim ibn Muhammad rahmatullah alayh,
al Shabi rahmatullah alayh,
Ibrahim al Nakha´i rahmatullah alayh,
al Zuhri rahmatullah alayh,
Abu Zinad rahmatullah alayh,
Ayyub al Sikhtani rahmatullah alayh,
Rabia rahmatullah alayh,
Abu Hanifah rahmatullah alayh,
Malik Ibn Anas rahmatullah alayh,
Al Awza´i rahmatullah alayh,
Ibn Jurayji rahmatullah alayh,
Mamar rahmatullah alayh,
Sa´id ibn Abu Ariba rahmatullah alayh,
Sufyan at Thawri rahmatullah alayh,
Hammad Ibn Salama rahmatullah alayh,
Hammad Ibn Ziyad rahmatullah alayh,
Shu´ab Ibn al Hujjaj rahmatullah alayh,
Ibn al Majishun rahmatullah alayh,
Ibn Abu Dhib rahmatullah alayh,
Abdullah Ibn Mubarak rahmatullah alayh,
Muslim al Zanji rahmatullah alayh,
Qadi Abu Yusuf rahmatullah alayh,
Al Hiql ibn Ziyad rahmatullah alayh,
al Waki rahmatullah alayh,
Al Walid ibn Muslim, überl.iefert in im Meisterwerk „Siyar Alam al Nubala“, 7/410,
So stellt sich die Frage ‘Wie kann es sein, dass die Ghayr Muqallideen mehrfach Imam ad Dhahabi rahmatullah alayh zitieren, aber bezüglich der Großgelehrten der Muqallideen jenes verschweigen?’Man kann echt nur erstaunt über jene Ghayr Muqallideen sein, denn ihre Behauptung ‘Es gibt keinen Befolgenden irgendwo in der islamischen Rechtsgeschichte’ erscheint in der Betrachtung der Aussage ad Dhahabis rahmatullah alayh als purer Nonsens und nicht tradierter Zitate.Es ist mehr als merkwürdig, wie jene mit dem Erbe der islamische Rechtsgeschichte und der islamische Rechtslehre seitens der Ghayr Muqallideen umgegangen wird und wie wenig jene ‘Salafis’ mit ihr zu tun haben und ist ihre Behauptung ‘Jeder ,der an den da Buch und die Sunnah, glaubt, ist ein Salafi’ ist eine ahistorische Luftschloßnummer und Träumerei.
Darüber hinaus hier die daraus sich ableitende und authentische Beweisführung bezüglich der 4 Imame(A´immah) der 4 Rechtsschulen (Madhhahib al Arba´a) gemäß der Ahadith und die damit verbundenen islamischen Rechtsgutachten(fatawaa) über die individuellen Verpflichtung zum Befolgen einer der vier Rechtsschulen der Sunnah:
1. Der berühmte Hadith über Imam al Azaam Abu Hanifah rahmatullah alayh: Der Gesandte Allahs sagte:Abu Huraira radi Allahu anh überliefert: „Während wir beim Gesandten Allahs saws saßen, wurde ihm die Sura al Jumu´ah offenbart und als der Vers, “Und Er (Allah) hat ihn (Muhammad) zu anderen sandte(Muslime)…..’ (62.3) , welches der Prophet saws rezitierte. Ich sagte: “Wer sind sie, O Allahs Gesandter?” Der Prophet antwortete mir nicht, bis ich meine Frage dreimal wiederholte. Zu dieser Zeit war Salman al Farisi (ra) war unter uns. So legte der Gesandte Allahs seine Hand auf Salman, indem er saws sagte, “Selbst wenn der Glaube am At-Thuraiya (dem Siebengestirn, dem höchsten Stern)befestigt wäre, selbst dann würden jene( gemeint ist das Volk Salman al Farisi) ihn herunterholen.”, überliefert in Sahih al Bukhari Buch 60, Hadithnummer 420, andere Hadith Versionen bezüglich der Söhne Persiens werden überliefert in Mardjan 3/183 und in Sahih Muslim, Hadithnummer 6177,
Anmerkung dazu: Der Autor des Meisterwerkes „al-Khairat al-Hisan“ bezüglich des Hadithes, dass die überwiegende Mehrheit der Muhadditheen (Hadithexperten) besagt, dass sich jener Hadith auf Imam al Azaam Abu Hanifah rahmatullah alayh eindeutig bezieht.
Die authentischen und gut tradierten Fatawaas gemäß der islamischen Autoritäten und der Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtsschule:
Imam Humam rahmatullah alayh, die unschlagbare Autorität der Hanafis, sagte: „Es ist (individuell) verpflichtend(fard ayn) für den gewöhnlichen Muslim in Bezug des Befolgens(taqleed) eines einzelnen Mujtahid Imams.Die Rechtsgelehrten (fuqaha)haben dies festgelegt, dass derjenige, der von einer Rechtsschule (madhab) zu einer anderen wechselt(tafleeq)aufgrund der (seiner fehlerhaften) eigenen Rechtsfindung (ijtihaad) und deren(unzulässigen, weil dafür die entsprechende Grundkenntnisse dessen fehlenden) Beweisführung, dass dies eine (unheilstiftende) Sünde ist und jene verdient es zerstört zu werden(das heisst sie mit allen erdenklichen Mitteln zu unterbinden). Derjenige, der es praktiziert, verdient es umso mehr“, überliefert in seinem hanafitischen Meisterwerk ‘Fath al Qadir’, 6/360,
Imam at Taj al Fuqaha al Hanafiyya Ibn Abideen rahmatullah alayh sagte in seinen Notizen zum Bahr al Ra´iq“, 6/289, folgendes: „Imam Abul Hasan al Khatib rahmatullah alayh sagte im Kitab al Fatwa:Ein Mufti( derjenige, der islamische Rechtsgutachten, arab. Fatwa sing. und Fatawa im Plural), wenn er eine gesetzmäßiges Rechtsgutachten(fatwa) abgibt, so kann er kein Taqleed praktizieren bezüglich eines anderen ( Imams)als dem denjenigen(dessen Rechtsschule und Rechtsmethode er folgt) und kann keine (andere Rechtsmethode verwenden) abgeben, welche in der Opposition zu ihm steht“
Die weiteren Fatawaas bezüglich der individuellen Pflicht des Befolgens einer der 4 Rechtsschulen der Sunnah:
Maqalat al Kawthari , Seite 224-225,
Fatawaa al Rasheediyya, Seite 205,
Majma al Fatawaa al Lakhnawi , 3/195,
Maktubat Imam ar Rabbani 1/278,
Maktubat Khalid al Baghdadi ,10. Maktub,
Ibn Najm in „Bahr al Ra´iq“,
Anmerkung dazu:
Es ist daher für den wahren Anhänger der Ahl as Sunnah verpflichtend sich daran zu halten, um nicht in die Falle der Sektierer und Ahlul Bida´at (der Leute der Neuerungen) zu gehen und ihre Behauptung zurückzuweisen. Auch sollte es dem wahren Anhänger der Ahl as Sunnah nicht darum gehen, dass er diskutiert darüber, sondern schlicht und einfach darüber informiert.
2. Der berühmte Hadith über Imam Malik in Anas rahmatullah alayh: Der Gesandte Allahs saws sagte: Selbst wenn die Araber ihre Kamele mit der Peitsche durch die Wüste im Bestreben nach
Wissen antreiben würden, so würden sie keinen besseren Mann finden, als den ‘Mann aus Madina’, überliefert in Fatawa al Hadithiyya und in der Edition der Muwatta von Imam Muhammad Ibn Hasan al Shaybani rahmatullah alayh, wobei letzterer diesen Hadith über mehrere Überlieferungsketten überliefert, welcher im Majma az Zawa´id als isnaduhu sahih und tawatur bezeichnet wird, aber Allahu alem , ob meine Quellen richtig sind,
Es ist bekannt, dass dieser Hadith sich eindeutig auf Imam Malik ibn Anas rahmatullah alayh bezieht, welches durch die große Übereinstimmung der Ahl as Sunnah Autoritäten und Hadithexperten belegt, bewiesen und bekräftigt wurde.Hier die authentischen Fatawaas bezüglich der individuellen Pflicht des Befolgens einer der 4 Rechtsschulen(al madhahhib al arba´a) der Sunnah, eine kleine Auswahl dessen :
Imam Zarkashi rahmatullah alayh sagte im maliktischen Meisterwerk“Bahr al Muhit“, 8/374, indem mehrfach auch Shaykh Ahmad Ibn Ajiba al Hasani ad Darqawi rahmatullah alayh erwähnt wird, dass der Erste sagte:(Imam) Ibn al Munir rahmatullah alayh nahm die ausbalancierte Sichtweise (bezüglich des Befolgens der individuellen Pflicht des Befolgens, arab. Taqleed) ein und sagte: „Der Beweis macht die (verpflichtende) Anhängerschaft einer der Rechtsschulen nach der Periode der 4 Imame(a´immah al arba´a) eindeutig. Der Unterschied jener Leute vor den 4 Imamen bezieht sich nicht auf die Rechtsschulen(madhahhib)“
Imam an Nafrawi rahmatullah alayh verdeutlicht diesen fundamentalen Aspekt, indem er in seinem Meisterwerk ‘Fawakih ad Dawami’, 2/357, sagte:“Es ist der Konsens(arab. Ijma, welcher sich auf den Quranvers 4:115 bezieht)der (sunnitischen Anhänger der Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah der) Muslime, dass sie heute an die (verpflichtende) Notwendigkeit des Befolgens(taqleed) an einen der 4 Imame gebunden sind: Abu Hanifah, Malik , ash Shafi´i und Ahmad Ibn Hanbal rahmatullah alayhuma ajma´in“
Shaykh Illish rahmatullah alayh sagte in seinem Meisterwerk“Fath al Aliyy al Malik“, 1/90 :“Es wurde berichtet, dass der (maliktische) Rechtsgelehrte Abu Abdullah al Sanussi rahmatullah alayh sagte:Wie ein Gelehrter (faqih) wie der gewöhnliche Muslim, der den Rang der eigenen Rechtsfindung (arab. Ijtihaad) nicht erreicht hat, so ist es für beide (verpflichtend) den Taqleed zu praktizieren gegenüber einem Mujtahid Imam(welcher aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse selbst eine Rechtsschule und die damit verbundenen Rechtsmethoden zu begründen)… und es ist die korrekte Sichtweise (gemäß der Ahl as Sunnah), dass es notwendig(wajib) ist einer der spezifischen Rechtsschulen eines Mujtahid Imams anzugehören“
Anmerkung dazu:
Mir standen leider keine Quellen über weitere Fatawaas bezüglich des Taqleeds seitens der Maliki Rechtsschule zur Verfügung, ich bitte dies zu entschuldigen.
3. Der berühmte Hadith über Imam Muhammad Ibn Idris ash Shafi´i rahmatullah alayh:Der Gesandte Allahs saws sagte über Imam as Shafii rahmatullah alayh:“Er ist der Schüler der von den Quraysh, der alle Gegenden der Erde mit seinem Wissen füllen wird“, , überliefert von Ajluni rahmatullah alayh in seinem Meisterwerk“Kashf al Khafa“, 2/53-54, dieser Hadith ist isnaduhu sahih und tawatur gemäß des Autors des Majma az Zawa´id und ist auch überliefert in Fatawa al Hadithiyya,wobei letzterer bei der Hadithanalyse sehr viele Aspekte aus diesem Hadith herausholt und nicht einen einzigen Zweifel daran zulässt, ausser dass dies sich eindeutig und zweifelsfrei auf Imam ash Shafii beziehen muss, so wurde es mir von mehreren jemenitischen Schülern von Habib Ali al Jifri rahmatullah alayh berichtet und mit zweifelsfreien und authentischen Beweisen belegt wurde.
Es existieren zahlreiche authentische Fatawaas über die individuellen Pflicht des Befolgens einer der 4 Rechtsschulen, hier eine kleine Auswahl dessen:
Shaykhul Islam Nurud Deen at Taj as Sufiyya as Sayful Islam Ibn Hajar al Haythami rahmatullah alayh sagte eindeutig und eindringlich folgendes:“Die (falsche und irreführende) Behauptung des Laien , dass der Laie keine Rechtsschule hat wurde (übereinstimmend von den Ahl as Sunnah Autoritäten) zurückgewiesen, denn genauso verhält es sich mit dem Befolgen einer Rechtsschule.Das Gleiche (wiederum) gilt gegen jene Behauptung, dass der Gelehrte keine Rechtsschule hätte, vielmehr sind jene verpflichtet eine der 4 Rechtsschulen der Sunnah zu befolgen(und anzugehören), dies mag vor der Kodifikation der Rechtsschulen und deren Errichtung so gewesen sein(gilt aber nach deren Kodifikation der Rechtsschulen nicht mehr)“, überliefert in Tuhfat al Muhtaj fi Sharh al Minhaj, 12/491,
Shaykh Jalalud Deen Al Mahalli rahmatullah alayh, der berühmte Lehrer und Meister von Imam Jalalud Deen as Suyuti rahmatullah alayh sagte in seinem Kommentar zum „Jam al Jawami“ , 2/440 dazu folgendes:“Die korrekteste Sichtweise (gemäß der Ahl as Sunnah) ist es , dass es notwendig ist, für den gewöhnlichen Menschen und anderen als ihm, welcher nicht das Level des Ijtihaad erreicht hat, einer der 4 spezifischen Rechtsschule eines der 4 Mujtahid Imame zu befolgen (und anzugehören)“,
Es existieren weitere authentische Fatawaas bzgl. des Taqleeds, hier die Verweise dazu:
an Nawawi rahmatullah alayh in seinem Meisterwerk „Majma Sharh al Madhab“, 1/93,
Al Sharani rahmatullah alayh in „Mizan al Kubrah“1/55
Sultan al Ulama Izz Ibn Abdus Salam in seinem Meisterwerk“Qawa´id al Ahkam“,
Sa´id al Buti rahmatullah alayh in seinem Buch „La Madhabiyya“
Anmerkung dazu:
Es ist seit längerem zu beobachten, dass sich die Ghayr Muqallideen meist den Angriffen der Shafii Ulama zu entziehen, denn meist bezeichnen sich sich wie der Betreiber von at tanzil.de als Abu Taymiyyah ash Shafi´i .
4. Der berühmte Hadith über Imam Ahmad Ibn Hanbal rahmatullah alayh: Der Gesandte Allahs saws sagte: Wenn ihr in meiner Ummah (Gemeinde) Meinungsverschiedenheiten erlebt, so wendet Euch an die Leute des Hijaz, überliefert in Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Fatawa al Hadithiyya, Manaqib al Bayhaqi und Ghunya at Talibeen,
Imam Ibn Rajab al Hanbali rahmatullah alayh sagte kurz und knapp :Sowie es für den Non Mujtahid Pflicht den Taqleed einer Rechtsschule zu betreiben, überliefert in Man Ittaba´a Ghayr al Madhab al Arba´a , Seite 6
Es existieren einige Fatawaas bezüglich des Taqleeds :
Ibn Muflih rahmatullah alayh in ‘al Furu’,
ad Dimyati rahmatullah alayh in ‘Ianat at Talibeen’
al Bahuti rahmatullah alayh ‘Sharh al Muntaha al Iradat’
Im Tabaqat al Hanabila wird eindeutig bewiesen, dass Ibn Taymiyyah und Ibn Qayyim al Jawziyya selbst der hanbalitischen Rechtsschule folgten wie auch Ibn Rajab al Hanbali rahmatullah alayh.
Das stellt sich zwingende Frage an die Ghayr Muqallideen Fraktion: Sagt Ihr nicht, dass ihr Ibn Taymiyyah folgt? Sagt Ihr nicht, dass Ihr Imam Ahmad Ibn Hanbal rahmatullah alayh folgt ? Oder wem folgt Ihr dann?