Die Beschreibung eines Muslims
und die Beschreibung einer Muslima gemäß der Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah, welches der Weg des Propheten sall Allahu alayhi wa Sallam
und seiner Gefährten radi Allahu anhuma ajma´in ist,

As Salamu alaykum wa rahmatullah wa barakatuhu,
die Beschreibung eines Muslims gemäß der Ahl as Sunnah war mir schon seit längerem ein Bedürfnis solch einen Artikel zu schreiben, weil er die Einfachheit der islamischen Glaubenslehren und deren islamischen Lebenspraxis umschreibt und deren Vorzüge vor allen anderen religiösen Gemeinschaften hervorhebt.

Eine Qadiriyya Weisheit lautet: „Wer als sunnitischer Muslim die äußere und die innere Dimension des Islams und deren Gewißheit des Imaans besitzt, wird jede Kostbarkeit des Wissens als den süßen Geschmacks des Imaans zu wertschätzen wissen.“

Die Beschreibung eines Muslims in seinen religiösen, spirituellen und moralischen Eigenschaften:

1. Der Muslim hält sich an alle gottesdienstlichen Handlungen(ibadaat) und den Gehorsam(itaat)gegenüber der Sunnah, indem er beide als Grundlage zu deren Wohlwollen(ridhaa) erlangen macht,
2. Der Muslim hat nur Gottesfurcht(taqwaa) vor Allahu Subhana Hu ta´ala und nicht vor den erschaffenen Dingen und Geschöpfen,
3. Der Muslim vertraut einzig und allein auf Allahu Subhanahu ta´ala(tawaakkul),
4. Der Muslim setzt seinen Glaube zwischen Furcht (khaawf) und Hoffnung(rajaa),
5. Der Muslim liebt Allahu ta´ala, indem er den Gesandten Allahs saws liebt, er liebt beide mehr als sein eigenes Leben, mehr als seine Frau, mehr als seine Kinder, mehr als seine Mutter, mehr als seinen Vater und alle Menschen zusammen,
6. Der Muslim ist zufrieden mit der Vorherbestimmung (qadaa)und die Vorsehung durch Allahu Subhana Hu ta´ala und übt Geduld (saabr)und Standfestigkeit(istiqamaa) gegenüber der Entscheidung Allahs (kadha),
7. Der Muslim verrichtet die rechtschaffenen Taten (amal as salihat), denn seine guten Werke stimmen freudig und seine schlechten Taten trübe,
8. Der Muslim versucht immerzu in der rituellen Reinheit(wudhu) zu sein, steht des Nachts auf um sein Gebet (salah) zu verrichten und empfindet dies als einen ehrenvollen Zustand,
9. Der gläubige Muslim (mumin) ist des anderen Gläubigen ein Bruder (und Schwester). Dem Bruder im Islam hegt er keinen Haß noch grollt er ihm ,vielmehr spricht er Bittgebete für ihn und wünscht von Allah, dass was er für sich selbst wünscht , dass was er sich selbst wünscht,
10. Der Muslim liebt um Allahu Subhana Hu ta´alas Wohlwollen und hasst um Allahs Wohlwollen, indem er das Recht liebt und das Unrecht verachtet gegenüber sich selbst und anderen,
11. Der Muslim sorgt für eine gute Nachbarschaftsbeziehungen und pflegt sie,
12. Der Muslim verursacht gegenüber seinem Nachbarn keinen Schaden, irgendwelche Probleme noch Gram oder Beleidigungen,
13. Der Muslim kann nicht schlafen, wenn sein Nachbar hungern muss,
14. Der Muslim lebt die islamische Gastfreundschaft,
15. Der gläubige Muslim macht sich nicht durch sein Verhalten und Reden nicht zum Gespött anderer,
16. Er lebt so, dass er nicht auf andere angewiesen ist,
17. Der Muslim besitzt und vervollkommnet seine moralische Eigenschaften(akhlaq),
18. Der Muslim tadelt weniger, er flucht nicht, er spricht keine häßliche Worte der Beleidigungen und Herabwürdigungen aus und besitzt Schamgefühl,
19. Der Muslim schützt sich selbst durch sein eigenes gutes Benehmen(adab) und seine eigene Religiösität(diniyya), dadurch sind die anderen Menschen in Bezug auf Leib, Seele, Ehre, Würde und Bezug auf Familie , Besitz und Vermögen sicher,
20. Der Muslim betrügt n icht im Geschäftsleben und lügt nicht,
21. Der Muslim spricht nur nutzbringendes oder er schweigt,
22. Der Muslim lässt sich nicht zweimal an der gleichen Stelle stechen, dass heisst er macht den Fehler nicht noch einmal,

Demnächst folgen weitere Artikel, bin nur gerade mit einem längeren Anti -Rafidah Text beschäftigt, bitte macht Bittgebete für mich , dass ich die Zeit finde, da mich seit einigen Tagen meine eigene Nachlässigkeit plagt.

ws

Eine der deutlichsten Widerlegung des Buches “Kitab al Tawhid” von dem Begründer der Minhaj al Quran International Movement Shaykhul Islam Muhammad Tahir al Qadri rahmatullah alayh :

Eine weitere Widerlegung zum Thema “Islamischer Fundamentalismus und deren Mythos”:

Kommentarbereich wird geschlossen !!!

Mawlana Jalalud Deen Rumi al Balkhi rahmatullah alayh
über die Beziehung zwischen dem Diesseits(dunyaa), der Vergesslichkeit(nisyyan),der Unglaube(kufr) und der Glaube(imaan)
zusammengestellt von Talib al Muwahhid
für www.talmeez.wordpress.com

As Salamu alaykum wa Rahmatullah wa Barakatuhu,

Man sollte hier sich davor hüten Mawlana Jalalud Deen Rumi al Balkhi rahmatullah alayh der „mystischen Philosophie“ zu beschuldigen und meinen, dass seine Worte der Weisheiten und der inneren Glaubenslandschaft im Islam rein esoterische Lehren der schiitischen Sekte der Batiniyya und der Ikhwan as Safaa wären, was einerseits Nonsens ist und andererseits der Biographie über Mawlana Jalalud Deen Rumi al Balkhi rahmatullah alayh als Maturidi -Theologen, hanafitischen Rechtsgelehrten und Mufti extrem widerspricht(was ich in einem anderen Artikel nochmals belegen werde inscha Allah).

Bevor ich hier mich weiter mit jenen Behauptungen auseinandersetze und jenen eine religiösen und verbalen „Schwerthieb“ verpasse, hier lieber die Aussage Mawlanas:

„Diese Haus des Diesseits wurde aus Vergesslichkeit(gegenüber den Gnadengaben Allahs und der Verpflichtung der Dankbarkeit gegenüber Allahu ta´ala) erbaut und alle Körper und die gesamte Welt basiert auf Vergesslichkeit(nisyyan).Dieser Körper (Mawlanas)auch ist aus Vergesslichkeit gewachsen.Vergesslichkeit(nisyyan) ist Unglaube(kufr)und Glaube(imaan)besteht nicht, ohne das Unglaube(kufr)besteht( nicht als dualistisches Prinzip, sondern deren Gegensatz, welche verschwindet, wenn das Licht des Imaans das Herz und den Verstand ergreift), denn (der) Glaube (imaan)ist das Aufgeben des Unglaubens“., überliefert in Fihi ma Fihi, deutsche Edition, Seite 329,

Shaykhul Islam as Sayyidi wa´l Murshidi al Ghawth al Azam AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh und die Zurückweisungen der wahhabitischen Behauptungen seitens der Multaqa Ahlul Hadeeth
zusammengestellt von Talib al Muwahhid
für www.talmeez.wordpress.com

As Salamu alaykum wa Rahmatullah wa Barakatuhu,

ich möchte hier nicht viele Worte machen, hier die Abhandlung:

1. Behauptung: Shaykhul Islam AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh gehörte keiner Rechtsschule an,

Widerlegung: Shaykhul Islam as Sayyidi wa´l Murshidi AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh war eine treuer Anhänger der Rechtsschule von Imam Ahmed ibn Hanbal Rahmatullah ta´ala alayh, welches belegt wird in „Ghunyah at Talibeen“ ,Seite 431, während die Anhänger der Multaqa al Ahlul Hadeeth den Taqleed als Götzendienst(Shirk) bezeichnen.

2. Behauptung:Shaykhul Islam as Sayyidi wal Murshidi al Ghawth al Azaam Abdal Qadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh war ein Feind der „sufistischen Definition der Waseela“

Widerlegung :Shaykhul Islam as Sayyidi wa´l Murshidi AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh erklärte, dass es erlaubt(halaal) den Gesandten Allahs saws zu (S.A.W) zu einer Waseelah, wie es überliefert in „Ghunya at Talibeen“, Seite 34 wogegen die Anhänger der Multaqa al Ahlul Hadeeth Feinde der Handlung sind sich jemanden wie den Propheten Muhammad saws oder die Freunde Allahs als Waseela zu nehmen,

3. Behauptung: Die Anhänger der Multaqa Ahlul Hadeeth behaupten ohne belegbaren Beweis, dass Shaykhul Islam as Sayyidi wa´l Murshidi AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh erklärt hätte, dass es keine laut vernehmbare Absichtserklärung gäbe zum Gebet(salaah) und eine Neuerung (bida´at) ,

Widerlegung: Shaykhul as Sayyidi wa´l Murshidi al Ghawth al Azaam al Mumit al Bida´at Abdal sagte im Ghunya at Talibeen auf den Seiten 20 und 55, dass es für denjenigen , welcher beabsichtigt ein Gebet (salah) zu verrichten , dass dies besser ist und vorzüglicher ist für den beabsichtigenden Betenden , wogegen die Anhänger der Multaqa Ahlul Hadeeth das Gebet (salah) ohne Eerwähnung der Absicht (niyyah) verrichten und behaupten, dass eine verbale Intention(niyyah) wäre ein Akt der Neuerung(bida´at), was sowohl dem Buch Allahs, der Sunnah und der gut tradierten Praxis der Salaf as Saliheen widerspricht, insbesondere der Praxis von Ibn Taymiyyah und Ibn Qayyim al Jawziyyah.

4. Behauptung :Shaykhul Islam AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh hätte gesagt, dass es nicht verpflichtend sei, wenn der Betende hinter dem Imam leise sein sollte, wenn der Imam etwas aus dem Qu´ran al karim (qira´at) im Gebet (salah) rezitiert,

Widerlegung:
Shaykhul Islam as Sayyidi wa´l Murshidi sagt selbst in absoluter Übereinstimmung mit Imam der Ahl as Sunnah Ahmad Ibn Hanbal rahmatullah ta´ala alayh gemäß dem Musnaad Imam Ahmad Ibn Hanbal, dass die betende Person hinter dem Imam (im Gebet, arab. salah) leise sein sollte, wenn der Imam die Qira´at rezitiert, überliefert im Ghunya at Talibeen, auf der Seite 431, wogegen die Anhänger der Multaqa Ahlul Hadeeth dies ablehnen.

5. Behauptung : Shaykhul Islam AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh hätte niemals gesagt, dass das Taraweeh Gebet (im Monat Ramadan, welches in Gemeinschaft verrichtet wird),

Widerlegung :
Shaykhul Islam as Sayyidi wa´l Murshidi al Ghawth al Azaam al Mumit al Bida´at AbdalQadir al Jilani sagte eindeutig und authentisch überliefert, dass das Taraweeh Gebet 20 Raka´at (Gebetseinheiten) beinhalten, welches authentisch überliefert wird im „Ghunya at Talibeen“ auf der Seite 294 überliefert wird gemäß dem Musnad Imam Ahmad Ibn Hanbal, wogegen die Anhänger der Multaqa Ahlul Hadeeth behaupten dies sei eine Neuerung(bida´at).

6. Behauptung: Shaykhul Islam AbdalQadir al Jilani hätte niemals behauptet, dass die Toten hören könnten,

Widerlegung:
Shaykhul Islam as Sayyidi wa´l Murshidi al Ghawth al Azaam AbdalQadir al Jilani rahmatullah ta´ala alayh den Konsens (ijma) bestätigte bezüglich der tawatur Ahadith über das Hören der Toten , welches authentisch überliefert wurde im „Ghunya at Talibeen“, auf der Seite 457, wogegen dies die Anhänger der Multaqa Ahlul Hadeeth ablehnen.

Anmerkungen dazu:
Wer sich als wahrhaftiger Anhänger der Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah sich etwas intensiver beschäftigt hat oder beschäftigt, der wird sehr schnell feststellen, dass diejenigen, welche sagen, dass einzig und allein dem Buch Allahs, der Sunnah und den Salaf as Saliheen folgen würden ein massives Rechtfertigungsproblem für ihre Behauptungen haben.Möge Allahu Subhana Hu ta´ala sich unserer erbarmen und uns rechtleiten!

Sufi-Weisheiten bezüglich der islamischen Lebenspraxis:

As Salamu alaykum wa rahmatullah wa barakatuhu,

Dies möchte ich Euch mal aus meinem Bücherregal und meiner All-Time Favoritez etwas vorstellen: Mawlana Jalalud Deen Rumi al Balkhi bezüglich der Frage eines Atheisten.

Inscha Allah wissen einige muslimische Geschwister, dass Mawlana Jalalud Deen Rumi al Balkhi rahmatullah alayh, selbst als er zum muslimischen Sufi und Freund Allahs wurde, immer noch ein hanafitischer Rechtsgelehrter und Mufti war.

Bevor ich hier ein ellenlanges Vorwort schreibe, hier die Geschichte:

Man sagte: Ein Astronom sagte (zu Mawlana Rumi rah):”Ihr behauptet, dass es etwas gibt außerhalb der Sphären und des Erdballs und anders als das, was wir sehen. Nach meiner Meinung existiert nichts ausser diesem.Wenn es existiert, zeigt mir, wo es ist!”

Mawlana Rumi al Balkhi (rahmatullah alayh) sagte:Diese Frage ist von Anfang an null und nichtig.Denn Du sagst:’Zeig mir, wo es ist!’Denn es hat keinen Platz. Komm also, sag mir, woher und wo ist dieser Einwand?Er ist nicht in der Zunge, er ist nicht in der Brust. Such´all dies durch,teile sie Stück für Stück, Atom um Atom und Du findest diesen Einwand und diesen Gedanken in keinem von diesen.So haben wir also begriffen, dass Dein Gedanke kein Ort hat. Wenn Du den Ort für Deinen Gedanken nicht findest,wie willst Du dann den Ort des Schöpfers (der keinen Ort hat)der Gedanken finden?”, überliefert in Fihi ma Fihi, Seite 336, deutsche Edition,

Deobandi -Barelwi Gedicht

Posted: 1. Mai 2012 in Uncategorized

Barelwi -Deobandi Gedicht

Zwei Männer trafen sich,
der eine Barelwi , der andere Deobandi,
beschimpften sich disrespektierlich,

Sie gaben sich Titulierungen hin,
ohne Zweck und und Sinn,

„Du bist ein Anhänger von Ibn Taymiyyah, Du Wahhabi“, schimpfte der Barelwi,
schimpfte der andere „Du glaubst doch an Ilm al Ghayb, Du Sufi“, sagte der Deobandi,

Ein weiser , edler Mann, von schöner Gestalt bei Erscheinung machten beiden halt,
er sprach sie an und sagte „Was sind das für Worte oder ist das Größenwahn?“

Sagte der Barelwi“ Bruder, zwischen uns herrscht Krieg, wie man erkennt,
dass selbst es die Brüderlichkeit und die Ehre niederbrennt“,

Sagte der Deobandi „zwischen uns herrscht Krieg der tausend Worte,
jedes einzelne sind schlimmer als tausende Morde,“

Der weise, edle Mann sah die beiden an und sagte
„Ich seh zwei Brüder wohlgemerkt,
ich glaub ich liege damit nicht verkehrt.
Welch Traurigkeit mein Herz verbrennt, wie euch einander respektlos benennt,
Ist es Eitelkeit dessen Schlechtigkeit die Wahrheit trübt,
wo doch die Wahrheit über Falschheit siegt,
Wo mein Herz es in Stücke reisst, der Iman verwaist
traurig bittere Tropfen meiner Tränen welche sich nachm Frieden zwischen Euch sehnen,
es ist vielmehr ein Flehen um den Segen auf euren Wegen,
wie wäre wohl Zeitreise angebracht und Eure Meinungsverschiedenheit verflacht?“

Beide wohl etwas irritiert, fragen eher imitiert“Zeitreise angebracht, das wäre wohl gelacht“,

Der Weise und Edle sagte:“Wohl bedacht Leute der Einsicht und Wissens Licht,
kennt ihr beide des Freundes Allahs Wunderkräfte nicht?“

Beide vorher noch im Streit vertieft ihnen grade wohl der Verstand dannen flieht,

Beide willigen ein trotz großer Bedenken und im Gedanken „Dem anderen werde ich nichts schenken“,

Der Weise und Edle rezitiert aus dem Buch Allahs in schönster Tajweed Form und Norm,

Beide versinken tief in den Herzenssphären selten der Geschmack sonderbar und kostbar,

vor beiden taucht eine in Licht gehüllte Gestalt und rhetorischen Wortgewalt auf und Geistes Lauf,

Der Barelwi lächelt und sagt:“Bester aller Geschöpfe, o Gleichnis der Erkenntnis,
Der Deobandi verärgert übern Barelwi sagt zu jener Person „ O Geheimnis des Verständnis, o Lichterbringer in der Finsternis“

Jene Person von Licht um geben spricht an: Was ist Euer Wunsch, Begehr? Seid einander gegenüber Eurem Ego eine Wehr,

Der Barelwi sagt: O Bruder aller Brüder, zwischen uns liegt viel Ärgernis, weniger tiefere Verständnis,
Der Deobandi etwas vorschnell“ Bruder, zwischen uns liegen Welten der Erkenntnisse und der Gleichnisse,
es geht um Hadhir wal Nadhir , Darood at Taj Ilm al Ghayb und Tawassul,
Der von Licht und schönem Glanz umhüllte Person sagte : Es geht dabei vor allem um Tawakkul,
Der Herr der Welten erwählte jenen zu Seinem Habib und alles was mit ihm in Verbindung steht lieb,
Ein Shahid ist wie Habib ein Name dessen Propheten, der weiss und sieht, sei es beim Predigen oder Segen erbeten,
sonst wäre der Name Shahid nur Schall und Rauch und sinnentleerter Sprachgebrauch,
Shahid wird im edlen Qu´ran erwähnt und dessen Worte nach deren Rezitation sich sehnt,
Darood Taj ist das Salawat auf mich und ist der Befehl Allahs an sich,
es ist nicht polytheistisch, sondern monotheistisch

Was Ilm al Ghayb angeht, so ist festes Prinzip bei Allahu ta´ala, welches feststeht,
es ist eine Gnadengabe wie eine leckere Honigwabe,
es ist komplette Wissen in der Religion der Wahrheit und Seine Barmherzigkeit,
nicht im Sinne einer Teilhaberschaft, denn dies widerspricht dem Glauben, der Vernunft und Religionswissenschaft,

Was die Kritik an meinen Bruder, dem Barelwi angeht, so kümmert Ihr um Seelenreinheit soweit es geht,
doch bedenkt, dass die Recht der Gewaltigen Herrn sind verbunden mit der Rechtslehre,
es ist eine verpflichtende Aufgabe , keine Schwere,
sie zu vernachlässigen bedeutet Gottvergessenheit und Nachlässigkeit,
beides sind geistige Sünden gegenüber der Absicht und mindert das Glaubenslicht,

Ich bin nicht die Essenz des Lichts und übe darüber im Glauben an Herrschaft unseres Herrn an solchen Aussagen Veweigerungspflicht als Glaubenspflicht,
sonder ich bin Allahs Diener und Sklave Seiner Rechtleitung und Erleuchtung

Was Euch beide betrifft, so ist Hass, Takfir und Feindschaft die satanische Freundschaft, welches alles Religiöse dahin rafft,
es ist gegenüber Allah Ungehorsam und das einzige Heilmittel dagegen ist Bruderschaft als Seelenbalsam,

Plötzlich wird das Licht der Person unerbittlich grell und die Person entschwindet schnell,

Beide hören nur noch die letzten Verse der Sura Ya Seen, in ihnen mehrt sich geistige Spleen,
welche sie verwoben hat und sie in Sphären geschoben,

Der Barelwi reibt verwundert sich die Augen und sagt „Ich kanns kaum glauben“,
Der Deobandi sagt“Die Kritik scheint so manchem den Verstand zu rauben“

Der Barelwi sagt“In beide Richtungen gab es Ermahnung, Erleuchtung und Rechtleitung,
was ist nun deren Handhabung?“
Wie wäre es mal mit Vergebung? , sagte der Weise

Taqleed:
Islamische Rechtsgutachten(fatawaa) als beweiskräftige
und rationale Argumente gegen die Ghayr MuqallideenTeil 2
zusammengestellt von Talib al Muwahhid
für www.talmeez.wordpress.com

As Salamu alaykum wa rahmatullah wa barakatuhu,

Eine Bitte im Voraus eines Armen und Bescheidenen:
Bevor Ihr diesen Artikel lest, bitte rezitiert, wenn Ihr fertig seid mit diesem Artikel 1x Al Fatihah, 3 x Ikhlas und 7 xs Ayatul Kursi, schenkt dies dem Siegel der Propheten saws ,der Ummah Muhammad saws , bittet um Erleichterung für die Ummah, bittet um Erleuchtung und Rechtleitung für die Muslime und die Nichtmuslime .Falls Ihr die Zeit findet, rezitiert für den armen Autor dieses Artikel einmal die Sura Ya Seen :Möge Allahu ta´ala bewahren im Iman , Euch als Muslim leben lassen und sterben mit der Shahadah auf den Lippen.

Die Fraktion der Ghayr Muqallideen behauptet, seit ihr „Salafiyya-Shaykh“ Bin Baaz in der Majalli as Sa´udiyya verlautbaren liess, dass man nicht mehr der hanbalitischen Rechtsschule (madhab al hanbaliyya) zu folgen brauche, sondern nur noch dem Buch Allahs und der Sunnah folge.

Es ist ein eindeutiger Beweis gegen die Ghayr Muqallideen Fraktion, dass diejenigen, welche einer der 4 Rechtsschulen der Sunnah folgen niemals an Selbstmordattentaten oder für fundamentalistische Ausfälle beteiligt waren noch dass sie die Ahlul Kitaab (Juden und Christen) beleidigt haben noch sie haben jemals das Eigentum geraubt noch haben sie deren Familien verflucht noch irgendwelche Schändlichkeiten gegenüber den nichtmuslimischen Familien noch haben sie Gräber zerstört, usw.

Auch sind die Behauptungen der Fraktion der Ghayr Muqallideen äußerst abenteuerlich und sehr merkwürdig :
Das Befolgen einer der vier Imame und seiner Rechtsschule ähnelt dem Befolgen und Nacheifern der Juden und der Christen,
Das Befolgen einer der vier Imame und seiner Rechtsschule ähnelt dem Befolgen der Hindus und der Buddhisten,
Das Befolgen einer der vier Imame und seiner Rechtsschule ähnelt dem Befolgen der Philosophen und ist somit eine ketzerische Neuerung,

Diese Behauptungen und falschen Anschuldigungen sind sehr extrem in ihrer Aussage und sehr weit hergeholt und besitzen keine rationale und beweiskräftige Aussagekraft, wogegen die Quellen der Biographien über die vier Imame und der islamischen Rechtswissenschaften deutlich mehr Aussagekraft und Beweiskraft besitzen.Denn die Behauptungen der Fraktion der Ghayr al Muqallideen gegen das Befolgen einer der 4 Rechtsschulen der Sunnah bedeutet nichts anderes als Gleichwertigkeit der Religionen, welches angeblich die wahrhaftige Anhängerschaft der Ahl as Sunnah betreiben würden.Auch wenn man dies zur Non -Taqleed Problematik seitens der Fraktion der Ghayr al Muqallideen hochstilisieren möchte, so muss wiederum klargestellt werden, dass jene wie ich selbst Verantwortung trage, ob ich dies selbst auch praktiziere.Wie gesagt, ich informiere nur über die Voraussetzungen der Ahl as Sunnah und widerlege nur einige Fehlinterpretationen, zu mehr fehlt mir das Wissen. Wie gesagt, ich bin nur ein Schüler des Wissens (talib al ilm), nicht ein autorisierter Gelehrter(faqih), auch würde ich dass niemals von mir behaupten können, aber die Behauptungen der Fraktion der Ghayr al Muqallideen sind so massiv verbreitet, dass man als Schüler des Wissens eingreifen muss und jene widerlegen muss.

Das ist das fundamentale Prinzip des Guten gebieten und das Schlechte verbieten.

Auch sollte man nicht glauben, was so vieles in so manchen Internetforen behauptet wird über mich und meinen Blog, denn die Leute des Neids(ahlul hasad) ertragen keine Medizin der Wahrheit!

Denn auch die Leute der Rafida kommen mit ihren falschen Behauptungen, dass sie der Jafariyya Rechtsschule folgen nicht weit, denn wer sich schon auf verfälschte Ahadith verlässt und eine verdorbene Aqidah hat und sich offen zur Abspaltung von der Ahl as Sunnah aufruft, der sagt nichts anderes als er damit die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Richtung und Rechtsschule in Frage stellt.

Hier einige authentische Aussagen welche die Behauptungen und falschen Anschuldigungen der Ghayr Muqallideen widerlegen:

1. Im Buch Allahs heisst es eindeutig :D ie einzige Religion , welche von Allah angenommen wird, ist der Islam,(Quran)

2. Imam ar Rabbani Ahmad al Sirhindi rahmatullah alayh sagte:Derjenige, der zwei (oder mehrere) Religionen als wahr anerkennt, gehört zu den Leuten des Götzendienstes, Maktubat,

3. Im Umdat as Salik, auf der Seite 846, von Shaykh Ahmad Ibn Naqib al-Misri rahmatullah alayh , übersetzt von Shaykh Nuh Ha Mîm Keller rahmatullah alayh, erschienen unter dem englischen Buchtitel ‘The Reliance Of The Traveller’, 1997, Amana Publications, ist eindeutig nachzulesen, dass es gemäß der Ahl as Sunnah haraam(verboten) ist von der Gleichwertigkeit der Religionen und deren Vergleichbarkeit zu sprechen, was nichts anderes bedeutet, dass dies Unglaube(kufr)ist,wer dies behauptet,

4. Imam ar Rabbani Ahmad al Sirhindi rahmatullah alayh sagte: Die Leute der Sunnah haben die islamischen Glaubenslehre aus dem Buch Allahs und der Sunnah entnommen, Maktubat,

5. Imam ad Dhahabi rahmatullah alayhwrites: “Logik, Debatten, und Weisheit waren es nicht , welches die (tugendhaften) Vorgänger (salaf as saliheen)erworben haben, bei Allah, als die Gebiete des Lernens besetzt wurden durch die Gefährten(sahabaa al kiraam) und den den Nachfolgern (tabi’een); Imam Awza’i, (Sufyan at)Thawri, (Imam)Malik, und (Imam)Abu Hanifa (raa). Ihre Bereiche des Studiums waren der Qur’an und Ahadith.” überliefert in Tadhkirat al-huffaz, Seite 192

6. Als die (traurigen) Nachrichten des Todes von Imam Abu Hanifahs rahmatullah alayh Imam Shu’ba(al Hayyat rahmatullah alayh, welcher ein Student von Imam al Azaam Abu Hanifah rahmatullah alayh war und auch viele Weisheiten des Ahlul Bayt überlieferte, Anm. d. v. Ü.)erreichten, sagte er : “Inna lillahi wa inna ilayhi raji’un: Wahrlich, von Allah sind wir erschaffen worden und zu Ihm kehren wir zurück.” Dann sagte er , “Das Licht der Heiligen Wissenschaft(gemeint ist die islamische Rechtslehre) hat sich aus Kufa entfernt. Sie (gemeint sind die gewöhnlichen Muslimen und die Weggefährten Abu Hanifahs )werden keinen wie ihn wieder finden” , überliefert in al-Khayrat al-Hisan, Seite 71

Die Wenigsten sind sich dessen bewusst, was die vier Imame für die Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah getan haben und viele Meisterwerke von ihnen geschrieben worden sind, um die Gemeinde der Muslime vor ketzerischen Neuerungen, Irreführungen, falschen Handlungen und Sektierer zu bewahren. Es ist in unserer Zeit mehr als bedrückend, wenn man erlebt, dass genau jene konvertierte und auch zum Teil geborene, aber praktizierende Muslimen nicht als “vollwertige Muslime“ angenommen werden, wenn sie sich mit der klassischen Gelehrsamkeit auseinandersetzen und dabei als „Fundamentalisten“ tituliert werden, hier wird eindeutig und zweifelsfrei die Realität ins Absurde verdreht.

Es sollte uns nachdenklich stimmen, wenn einige Gelehrte der Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah immer wieder die sunnitischen Muslime dazu ermahnten, sich davor zu hüten sich als „rechtgeleiteter als die Konvertiten“ anzusehen, denn es ist ein Zeichen von Selbstgefälligkeit und Selbstgerechtigkeit, welches die Entfernung von Allahs Wohlgefallen zur Folge hat. Denn einzig und allein die Gottesfurcht (taqwa) ist es, welches jemanden vor Allahu ta´ala auszeichnet und nicht die Behauptung „der eigenen Illusion der Rechtleitung“, auch ist dies einer der großen Gefahren der subtilen Form der Heuchelei, welche leider besonders unter der Fraktion der Ghayr Muqallideen zu finden ist.Die Anhänger der Ghayr Muqallideen, welcher keiner der vier sunnitischen Rechtsschulen folgen, behaupten, dass es keine Beweisgrundlagen gäbe für die Notwendigkeit der Existenz der 4 Rechtsschulen der Sunnah und auch keiner der 4 Imame (A´immah al arba´a) in in den Ahadith zu finden wäre, so wäre deswegen auch die Rechtsschulen der Sunnah abzulehnen als eine „ketzerische Neuerung (bida´at as sa´iyya)“.Allahu ta´ala bewahre uns vor solch Erbärmlichkeit in der Ablehnung von den as Salaf as Saliheen(welches die gesegneten drei Generationen nach dem Tod des Propheten saws sind) Betrachtet man nun jene Behauptung der äußeren Form und Äußerung nach ihrer Beweiskraft und Grundlage etwas genauer, so könnte man denken, dass sie Recht haben könnten, aber ist dem so ? Gemäß dem Grundsatz der islamischen Hadithwissenschaften und der islamischen Rechtswissenschaften heisst es: Eine Behauptung, welche nicht durch einen Beweis begründet ist, bleibt eine Behauptung und ist kein Beweisgrund.

Die Behauptung seitens der Ghayr Muqallideen Fraktion muss gut tradiert sein, ist es nicht so, so bleibt an jenen die Anschuldigung der Unglaubwürdigkeit hängen, Allah bewahre uns davor und möge Er uns alle rechtleiten!Es gab und gibt in der gut tradierten islamischen Geschichte keinen einzigen Gelehrten und eine islamische Autorität, welche nicht den Taqleed praktiziert hat. Man könnte jetzt meinen, dass mein Anspruch und Ausspruch auch entsprechend des Grundsatzes der Ahl as Sunnah zu beurteilen ist, so ist derjenige im Recht und inscha Allah werde ich dies auch belegen.

Imam ad Dhahabi rahmatullah alayh überliefert, dass es zahlreiche islamische Autoritäten gegeben hat, welche Muqallideen(Befolgende einer islamischen Lehrautorität)waren, hier deren Auflistung:
Die Prophetengefährten radi Allahu anhuma ajma´in, auf welche die Überlieferungen der Ahadith zurückgehen,
Alqama ibn Qays rahmatullah alayh,
Masruq Ibn al Ajida rahmatullah alayh,
Abida al Salamani rahmatullah alayh,
Sa´id ibn al Musayyib rahmatullah alayh,
Abu Latha rah, besser bekannt als Jabir al Zayd al Azdi rahmatullah,
Sa´id Ibn Jubayr rahmatullah alayh,
Ubaydullah ibn Abdullah rahmatullah alayh,
Urwa Ibn al Zubayr rahmatullah alayh
al Qasim ibn Muhammad rahmatullah alayh,
al Shabi rahmatullah alayh,
Ibrahim al Nakha´i rahmatullah alayh,
al Zuhri rahmatullah alayh,
Abu Zinad rahmatullah alayh,
Ayyub al Sikhtani rahmatullah alayh,
Rabia rahmatullah alayh,
Abu Hanifah rahmatullah alayh,
Malik Ibn Anas rahmatullah alayh,
Al Awza´i rahmatullah alayh,
Ibn Jurayji rahmatullah alayh,
Mamar rahmatullah alayh,
Sa´id ibn Abu Ariba rahmatullah alayh,
Sufyan at Thawri rahmatullah alayh,
Hammad Ibn Salama rahmatullah alayh,
Hammad Ibn Ziyad rahmatullah alayh,
Shu´ab Ibn al Hujjaj rahmatullah alayh,
Ibn al Majishun rahmatullah alayh,
Ibn Abu Dhib rahmatullah alayh,
Abdullah Ibn Mubarak rahmatullah alayh,
Muslim al Zanji rahmatullah alayh,
Qadi Abu Yusuf rahmatullah alayh,
Al Hiql ibn Ziyad rahmatullah alayh,
al Waki rahmatullah alayh,
Al Walid ibn Muslim, überl.iefert in im Meisterwerk „Siyar Alam al Nubala“, 7/410,

So stellt sich die Frage ‘Wie kann es sein, dass die Ghayr Muqallideen mehrfach Imam ad Dhahabi rahmatullah alayh zitieren, aber bezüglich der Großgelehrten der Muqallideen jenes verschweigen?’Man kann echt nur erstaunt über jene Ghayr Muqallideen sein, denn ihre Behauptung ‘Es gibt keinen Befolgenden irgendwo in der islamischen Rechtsgeschichte’ erscheint in der Betrachtung der Aussage ad Dhahabis rahmatullah alayh als purer Nonsens und nicht tradierter Zitate.Es ist mehr als merkwürdig, wie jene mit dem Erbe der islamische Rechtsgeschichte und der islamische Rechtslehre seitens der Ghayr Muqallideen umgegangen wird und wie wenig jene ‘Salafis’ mit ihr zu tun haben und ist ihre Behauptung ‘Jeder ,der an den da Buch und die Sunnah, glaubt, ist ein Salafi’ ist eine ahistorische Luftschloßnummer und Träumerei.

Darüber hinaus hier die daraus sich ableitende und authentische Beweisführung bezüglich der 4 Imame(A´immah) der 4 Rechtsschulen (Madhhahib al Arba´a) gemäß der Ahadith und die damit verbundenen islamischen Rechtsgutachten(fatawaa) über die individuellen Verpflichtung zum Befolgen einer der vier Rechtsschulen der Sunnah:

1. Der berühmte Hadith über Imam al Azaam Abu Hanifah rahmatullah alayh: Der Gesandte Allahs sagte:Abu Huraira radi Allahu anh überliefert: „Während wir beim Gesandten Allahs saws saßen, wurde ihm die Sura al Jumu´ah offenbart und als der Vers, “Und Er (Allah) hat ihn (Muhammad) zu anderen sandte(Muslime)…..’ (62.3) , welches der Prophet saws rezitierte. Ich sagte: “Wer sind sie, O Allahs Gesandter?” Der Prophet antwortete mir nicht, bis ich meine Frage dreimal wiederholte. Zu dieser Zeit war Salman al Farisi (ra) war unter uns. So legte der Gesandte Allahs seine Hand auf Salman, indem er saws sagte, “Selbst wenn der Glaube am At-Thuraiya (dem Siebengestirn, dem höchsten Stern)befestigt wäre, selbst dann würden jene( gemeint ist das Volk Salman al Farisi) ihn herunterholen.”, überliefert in Sahih al Bukhari Buch 60, Hadithnummer 420, andere Hadith Versionen bezüglich der Söhne Persiens werden überliefert in Mardjan 3/183 und in Sahih Muslim, Hadithnummer 6177,

Anmerkung dazu: Der Autor des Meisterwerkes „al-Khairat al-Hisan“ bezüglich des Hadithes, dass die überwiegende Mehrheit der Muhadditheen (Hadithexperten) besagt, dass sich jener Hadith auf Imam al Azaam Abu Hanifah rahmatullah alayh eindeutig bezieht.

Die authentischen und gut tradierten Fatawaas gemäß der islamischen Autoritäten und der Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtsschule:

Imam Humam rahmatullah alayh, die unschlagbare Autorität der Hanafis, sagte: „Es ist (individuell) verpflichtend(fard ayn) für den gewöhnlichen Muslim in Bezug des Befolgens(taqleed) eines einzelnen Mujtahid Imams.Die Rechtsgelehrten (fuqaha)haben dies festgelegt, dass derjenige, der von einer Rechtsschule (madhab) zu einer anderen wechselt(tafleeq)aufgrund der (seiner fehlerhaften) eigenen Rechtsfindung (ijtihaad) und deren(unzulässigen, weil dafür die entsprechende Grundkenntnisse dessen fehlenden) Beweisführung, dass dies eine (unheilstiftende) Sünde ist und jene verdient es zerstört zu werden(das heisst sie mit allen erdenklichen Mitteln zu unterbinden). Derjenige, der es praktiziert, verdient es umso mehr“, überliefert in seinem hanafitischen Meisterwerk ‘Fath al Qadir’, 6/360,

Imam at Taj al Fuqaha al Hanafiyya Ibn Abideen rahmatullah alayh sagte in seinen Notizen zum Bahr al Ra´iq“, 6/289, folgendes: „Imam Abul Hasan al Khatib rahmatullah alayh sagte im Kitab al Fatwa:Ein Mufti( derjenige, der islamische Rechtsgutachten, arab. Fatwa sing. und Fatawa im Plural), wenn er eine gesetzmäßiges Rechtsgutachten(fatwa) abgibt, so kann er kein Taqleed praktizieren bezüglich eines anderen ( Imams)als dem denjenigen(dessen Rechtsschule und Rechtsmethode er folgt) und kann keine (andere Rechtsmethode verwenden) abgeben, welche in der Opposition zu ihm steht“

Die weiteren Fatawaas bezüglich der individuellen Pflicht des Befolgens einer der 4 Rechtsschulen der Sunnah:
Maqalat al Kawthari , Seite 224-225,
Fatawaa al Rasheediyya, Seite 205,
Majma al Fatawaa al Lakhnawi , 3/195,
Maktubat Imam ar Rabbani 1/278,
Maktubat Khalid al Baghdadi ,10. Maktub,
Ibn Najm in „Bahr al Ra´iq“,

Anmerkung dazu:
Es ist daher für den wahren Anhänger der Ahl as Sunnah verpflichtend sich daran zu halten, um nicht in die Falle der Sektierer und Ahlul Bida´at (der Leute der Neuerungen) zu gehen und ihre Behauptung zurückzuweisen. Auch sollte es dem wahren Anhänger der Ahl as Sunnah nicht darum gehen, dass er diskutiert darüber, sondern schlicht und einfach darüber informiert.

2. Der berühmte Hadith über Imam Malik in Anas rahmatullah alayh: Der Gesandte Allahs saws sagte: Selbst wenn die Araber ihre Kamele mit der Peitsche durch die Wüste im Bestreben nach
Wissen antreiben würden, so würden sie keinen besseren Mann finden, als den ‘Mann aus Madina’, überliefert in Fatawa al Hadithiyya und in der Edition der Muwatta von Imam Muhammad Ibn Hasan al Shaybani rahmatullah alayh, wobei letzterer diesen Hadith über mehrere Überlieferungsketten überliefert, welcher im Majma az Zawa´id als isnaduhu sahih und tawatur bezeichnet wird, aber Allahu alem , ob meine Quellen richtig sind,

Es ist bekannt, dass dieser Hadith sich eindeutig auf Imam Malik ibn Anas rahmatullah alayh bezieht, welches durch die große Übereinstimmung der Ahl as Sunnah Autoritäten und Hadithexperten belegt, bewiesen und bekräftigt wurde.Hier die authentischen Fatawaas bezüglich der individuellen Pflicht des Befolgens einer der 4 Rechtsschulen(al madhahhib al arba´a) der Sunnah, eine kleine Auswahl dessen :

Imam Zarkashi rahmatullah alayh sagte im maliktischen Meisterwerk“Bahr al Muhit“, 8/374, indem mehrfach auch Shaykh Ahmad Ibn Ajiba al Hasani ad Darqawi rahmatullah alayh erwähnt wird, dass der Erste sagte:(Imam) Ibn al Munir rahmatullah alayh nahm die ausbalancierte Sichtweise (bezüglich des Befolgens der individuellen Pflicht des Befolgens, arab. Taqleed) ein und sagte: „Der Beweis macht die (verpflichtende) Anhängerschaft einer der Rechtsschulen nach der Periode der 4 Imame(a´immah al arba´a) eindeutig. Der Unterschied jener Leute vor den 4 Imamen bezieht sich nicht auf die Rechtsschulen(madhahhib)“

Imam an Nafrawi rahmatullah alayh verdeutlicht diesen fundamentalen Aspekt, indem er in seinem Meisterwerk ‘Fawakih ad Dawami’, 2/357, sagte:“Es ist der Konsens(arab. Ijma, welcher sich auf den Quranvers 4:115 bezieht)der (sunnitischen Anhänger der Ahl as Sunnah wa´l Jama´ah der) Muslime, dass sie heute an die (verpflichtende) Notwendigkeit des Befolgens(taqleed) an einen der 4 Imame gebunden sind: Abu Hanifah, Malik , ash Shafi´i und Ahmad Ibn Hanbal rahmatullah alayhuma ajma´in“

Shaykh Illish rahmatullah alayh sagte in seinem Meisterwerk“Fath al Aliyy al Malik“, 1/90 :“Es wurde berichtet, dass der (maliktische) Rechtsgelehrte Abu Abdullah al Sanussi rahmatullah alayh sagte:Wie ein Gelehrter (faqih) wie der gewöhnliche Muslim, der den Rang der eigenen Rechtsfindung (arab. Ijtihaad) nicht erreicht hat, so ist es für beide (verpflichtend) den Taqleed zu praktizieren gegenüber einem Mujtahid Imam(welcher aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse selbst eine Rechtsschule und die damit verbundenen Rechtsmethoden zu begründen)… und es ist die korrekte Sichtweise (gemäß der Ahl as Sunnah), dass es notwendig(wajib) ist einer der spezifischen Rechtsschulen eines Mujtahid Imams anzugehören“

Anmerkung dazu:
Mir standen leider keine Quellen über weitere Fatawaas bezüglich des Taqleeds seitens der Maliki Rechtsschule zur Verfügung, ich bitte dies zu entschuldigen.

3. Der berühmte Hadith über Imam Muhammad Ibn Idris ash Shafi´i rahmatullah alayh:Der Gesandte Allahs saws sagte über Imam as Shafii rahmatullah alayh:“Er ist der Schüler der von den Quraysh, der alle Gegenden der Erde mit seinem Wissen füllen wird“, , überliefert von Ajluni rahmatullah alayh in seinem Meisterwerk“Kashf al Khafa“, 2/53-54, dieser Hadith ist isnaduhu sahih und tawatur gemäß des Autors des Majma az Zawa´id und ist auch überliefert in Fatawa al Hadithiyya,wobei letzterer bei der Hadithanalyse sehr viele Aspekte aus diesem Hadith herausholt und nicht einen einzigen Zweifel daran zulässt, ausser dass dies sich eindeutig und zweifelsfrei auf Imam ash Shafii beziehen muss, so wurde es mir von mehreren jemenitischen Schülern von Habib Ali al Jifri rahmatullah alayh berichtet und mit zweifelsfreien und authentischen Beweisen belegt wurde.

Es existieren zahlreiche authentische Fatawaas über die individuellen Pflicht des Befolgens einer der 4 Rechtsschulen, hier eine kleine Auswahl dessen:

Shaykhul Islam Nurud Deen at Taj as Sufiyya as Sayful Islam Ibn Hajar al Haythami rahmatullah alayh sagte eindeutig und eindringlich folgendes:“Die (falsche und irreführende) Behauptung des Laien , dass der Laie keine Rechtsschule hat wurde (übereinstimmend von den Ahl as Sunnah Autoritäten) zurückgewiesen, denn genauso verhält es sich mit dem Befolgen einer Rechtsschule.Das Gleiche (wiederum) gilt gegen jene Behauptung, dass der Gelehrte keine Rechtsschule hätte, vielmehr sind jene verpflichtet eine der 4 Rechtsschulen der Sunnah zu befolgen(und anzugehören), dies mag vor der Kodifikation der Rechtsschulen und deren Errichtung so gewesen sein(gilt aber nach deren Kodifikation der Rechtsschulen nicht mehr)“, überliefert in Tuhfat al Muhtaj fi Sharh al Minhaj, 12/491,

Shaykh Jalalud Deen Al Mahalli rahmatullah alayh, der berühmte Lehrer und Meister von Imam Jalalud Deen as Suyuti rahmatullah alayh sagte in seinem Kommentar zum „Jam al Jawami“ , 2/440 dazu folgendes:“Die korrekteste Sichtweise (gemäß der Ahl as Sunnah) ist es , dass es notwendig ist, für den gewöhnlichen Menschen und anderen als ihm, welcher nicht das Level des Ijtihaad erreicht hat, einer der 4 spezifischen Rechtsschule eines der 4 Mujtahid Imame zu befolgen (und anzugehören)“,

Es existieren weitere authentische Fatawaas bzgl. des Taqleeds, hier die Verweise dazu:
an Nawawi rahmatullah alayh in seinem Meisterwerk „Majma Sharh al Madhab“, 1/93,
Al Sharani rahmatullah alayh in „Mizan al Kubrah“1/55
Sultan al Ulama Izz Ibn Abdus Salam in seinem Meisterwerk“Qawa´id al Ahkam“,
Sa´id al Buti rahmatullah alayh in seinem Buch „La Madhabiyya“

Anmerkung dazu:
Es ist seit längerem zu beobachten, dass sich die Ghayr Muqallideen meist den Angriffen der Shafii Ulama zu entziehen, denn meist bezeichnen sich sich wie der Betreiber von at tanzil.de als Abu Taymiyyah ash Shafi´i .

4. Der berühmte Hadith über Imam Ahmad Ibn Hanbal rahmatullah alayh: Der Gesandte Allahs saws sagte: Wenn ihr in meiner Ummah (Gemeinde) Meinungsverschiedenheiten erlebt, so wendet Euch an die Leute des Hijaz, überliefert in Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Fatawa al Hadithiyya, Manaqib al Bayhaqi und Ghunya at Talibeen,

Imam Ibn Rajab al Hanbali rahmatullah alayh sagte kurz und knapp :Sowie es für den Non Mujtahid Pflicht den Taqleed einer Rechtsschule zu betreiben, überliefert in Man Ittaba´a Ghayr al Madhab al Arba´a , Seite 6

Es existieren einige Fatawaas bezüglich des Taqleeds :
Ibn Muflih rahmatullah alayh in ‘al Furu’,
ad Dimyati rahmatullah alayh in ‘Ianat at Talibeen’
al Bahuti rahmatullah alayh ‘Sharh al Muntaha al Iradat’

Im Tabaqat al Hanabila wird eindeutig bewiesen, dass Ibn Taymiyyah und Ibn Qayyim al Jawziyya selbst der hanbalitischen Rechtsschule folgten wie auch Ibn Rajab al Hanbali rahmatullah alayh.

Das stellt sich zwingende Frage an die Ghayr Muqallideen Fraktion: Sagt Ihr nicht, dass ihr Ibn Taymiyyah folgt? Sagt Ihr nicht, dass Ihr Imam Ahmad Ibn Hanbal rahmatullah alayh folgt ? Oder wem folgt Ihr dann?